Tannhoff

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Fassung vom 6. September 2026. Diese Vereinbarung ist Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird mit ihnen geschlossen. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 1 Parteien, Gegenstand, Rangverhältnis

Auftragsverarbeiter ist:

Maximilian Tauber und Christopher Höhne GbR
Mühlenstraße 12
56179 Vallendar
E-Mail: support@tannhoff.de

Verantwortlicher ist der Kunde, der die Software nutzt. Diese Vereinbarung gilt für alle personenbezogenen Daten, die wir für ihn und nach seiner Weisung verarbeiten — insbesondere die Daten der Besucher der von ihm veröffentlichten Seiten, die Daten der Personen, die ihn über diese Seiten kontaktieren, und die Daten, die er selbst in die Software einträgt.

Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Daten des Kunden selbst — sein Konto, seine Rechnungsdaten, seine Anmeldungen und die Protokolle über sicherheitsrelevante Vorgänge. Dafür sind wir Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; die Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung. Ebenfalls nicht Gegenstand sind Verarbeitungen, die der Kunde außerhalb der Software vornimmt.

Im Umfang ihrer Regelungen geht diese Vereinbarung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Übrigen gelten sie fort.

§ 2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Wir verarbeiten die Daten ausschließlich, um die vertraglich vereinbarte Software bereitzustellen und zu betreiben. Dazu gehören das Speichern, das Ausliefern der vom Kunden veröffentlichten Seiten, das Entgegennehmen und Zustellen von Anfragen, das Führen der vom Kunden angelegten Daten sowie die technische Sicherung und Wartung.

Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt. Insbesondere werten wir die Daten des Kunden nicht aus, um daraus Profile zu bilden, sie an Dritte zu verkaufen oder Modelle mit ihnen zu trainieren.

Art der Daten, Kategorien betroffener Personen und Dauer: Anlage 1.

§ 3 Weisungen

Wir verarbeiten die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Als dokumentierte Weisung gelten der Vertrag samt dieser Vereinbarung sowie jede Einstellung, die der Kunde in der Software vornimmt — etwa das Veröffentlichen einer Seite, das Einrichten einer Meldeadresse, das Verbinden eines Werbekontos oder das Setzen einer Aufbewahrungsfrist. Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform an die oben genannte Adresse.

Das gilt auch für die Übermittlung in ein Drittland: eine solche erfolgt nur, wenn der Kunde sie durch Nutzung der betreffenden Funktion veranlasst oder das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten uns dazu verpflichtet. Im letzteren Fall unterrichten wir den Kunden vorher, sofern das Recht dies nicht verbietet.

Ist eine Weisung nach unserer Auffassung rechtswidrig, teilen wir das unverzüglich mit und dürfen ihre Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

§ 4 Vertraulichkeit

Zur Verarbeitung befugt sind ausschließlich Personen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung besteht über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus.

Der Zugriff auf Daten des Kunden ist auf das beschränkt, was für Betrieb, Wartung und Fehlerbehebung nötig ist. Ein Zugriff auf Inhalte findet nur statt, wenn der Kunde darum bittet oder ein konkreter Störungs- oder Missbrauchsfall es erfordert.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Wir treffen die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und halten sie während der Vertragslaufzeit aufrecht.

Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Wir dürfen sie anpassen, solange das Schutzniveau dabei nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen teilen wir in Textform mit.

Anlage 2 nennt am Ende ausdrücklich, was nicht zugesichert ist. Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob das Schutzniveau für die von ihm verarbeiteten Daten angemessen ist, und verarbeitet insbesondere keine Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO in der Software, ohne das vorher mit uns abzustimmen.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 3 genannten weiteren Auftragsverarbeiter. Wir verpflichten sie vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den hier vereinbarten entsprechen, und haften für ihr Verhalten wie für eigenes.

Beabsichtigen wir, einen weiteren hinzuzuziehen oder einen zu ersetzen, teilen wir das mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang aus wichtigem Grund widersprechen. Widerspricht er, dürfen wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn die Leistung ohne den betreffenden Dienstleister nicht zumutbar erbracht werden kann.

Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten Nebenleistungen, bei denen kein Zugriff auf Daten des Kunden entsteht — etwa Telekommunikationsleistungen oder die Wartung von Hardware.

§ 7 Übermittlung an eigenständig Verantwortliche

Verbindet der Kunde ein Werbekonto oder bindet er Inhalte Dritter in seine Seiten ein, übermitteln wir auf seine Weisung Daten an den jeweiligen Anbieter. Diese Anbieter verarbeiten die Daten für eigene Zwecke und sind dafür eigenständig verantwortlich; sie sind keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne des vorstehenden Paragrafen.

Das betrifft insbesondere die Meldung von Ereignissen an Meta und Google zu den vom Kunden verbundenen Werbekonten, den Kalenderdienst und die Videoeinbettung. Für die Rechtmäßigkeit dieser Übermittlung — einschließlich einer etwaigen Einwilligung und der Angaben in seiner Datenschutzerklärung — ist der Kunde verantwortlich.

§ 8 Unterstützung bei den Rechten betroffener Personen

Anfragen betroffener Personen beantwortet der Kunde selbst. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an uns, leiten wir sie unverzüglich an den Kunden weiter und beantworten sie nicht selbst.

Wir unterstützen den Kunden mit geeigneten Maßnahmen dabei, seinen Pflichten nach Art. 12 bis 22 DSGVO nachzukommen. Auskunft, Berichtigung, Löschung und Export der ihn betreffenden Daten kann er weitgehend selbst über die Software vornehmen; wo das nicht reicht, unterstützen wir auf Anfrage.

§ 9 Meldepflichten, Folgenabschätzung

Erlangen wir Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Kunden betrifft, unterrichten wir ihn unverzüglich — nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung. Die Mitteilung beschreibt die Art der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien, den wahrscheinlichen Umfang und die ergriffenen Maßnahmen, soweit uns das bekannt ist.

Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO und die Benachrichtigung betroffener Personen nach Art. 34 DSGVO nimmt der Kunde vor; wir unterstützen ihn dabei. Ebenso unterstützen wir ihn bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 und einer vorherigen Konsultation nach Art. 36 DSGVO, soweit die dafür nötigen Angaben in unserem Bereich liegen.

§ 10 Löschung und Rückgabe

Der Kunde kann die von ihm verarbeiteten Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit selbst löschen und exportieren. Aufbewahrungsfristen, die er in der Software einstellt, führen wir automatisch aus.

Nach Beendigung des Vertrags löschen oder geben wir die Daten nach Wahl des Kunden zurück. Trifft er binnen 30 Tagen nach Vertragsende keine Wahl, löschen wir sie nach Ablauf einer weiteren Frist von 60 Tagen. Bis dahin bleiben sie in seinem Konto abrufbar.

Zwei Ausnahmen: Daten in laufenden Sicherungen werden nicht einzeln gelöscht, sondern verfallen mit dem Ablauf der Sicherung (siehe Anlage 2); bis dahin bleiben sie gesperrt und werden nur zur Wiederherstellung genutzt. Und Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen — insbesondere Rechnungsunterlagen nach § 147 AO und § 257 HGB —, bewahren wir für deren Dauer auf und verarbeiten sie in dieser Zeit ausschließlich zur Erfüllung dieser Pflicht.

Die Löschung bestätigen wir auf Verlangen in Textform.

§ 11 Nachweise und Überprüfungen

Wir stellen dem Kunden auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO genannten Pflichten erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die jeweils geltende Fassung der Anlage 2 und Auskunft über die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.

Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung zu überprüfen oder durch einen von ihm beauftragten Prüfer überprüfen zu lassen. Die Prüfung wird mindestens zwei Wochen vorher angekündigt, findet zu üblichen Geschäftszeiten statt und darf den Betrieb nicht unangemessen stören. Ein beauftragter Prüfer darf kein Wettbewerber sein und ist zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

Prüfungen, die über eine je Kalenderjahr hinausgehen, und Prüfungen ohne konkreten Anlass können wir von der Erstattung des angemessenen Aufwands abhängig machen.

§ 12 Laufzeit, Haftung, Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des Hauptvertrags. Sie kann nicht gesondert gekündigt werden; Pflichten, die ihrer Natur nach fortwirken — insbesondere Vertraulichkeit und Löschung —, bestehen über das Ende hinaus fort.

Für die Haftung gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1 — Verarbeitungen im Einzelnen

Kategorien betroffener Personen:

Art der personenbezogenen Daten:

Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Trägt der Kunde solche Daten dennoch ein — etwa durch ein frei formuliertes Formularfeld —, geschieht das außerhalb dieser Vereinbarung und in seiner Verantwortung.

Dauer: für die Laufzeit des Hauptvertrags, im Übrigen bis zur Löschung nach dem Paragrafen über Löschung und Rückgabe. Stellt der Kunde eine Aufbewahrungsfrist ein, löschen wir die betreffenden Daten automatisch nach deren Ablauf.

Ort der Verarbeitung: Deutschland. Ausnahmen ergeben sich allein aus Anlage 3.

Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen

Stand: 6. September 2026. Die Gliederung folgt Art. 32 Abs. 1 DSGVO.

Pseudonymisierung und Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a):

Vertraulichkeit und Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b):

Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c):

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d):

Was ausdrücklich nicht zugesichert ist:

Anlage 3 — Unterauftragsverarbeiter

Diese Liste ist abschließend. Weitere Dienstleister setzen wir nur nach dem Verfahren im Paragrafen über Unterauftragsverarbeiter ein.

Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, Deutschland — Rechenzentrum Nürnberg

Anthropic PBC, San Francisco, USA (Verarbeitung in den USA)

Für die Übermittlung an Anthropic in die USA gelten die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nebst ergänzenden Maßnahmen. Der Kunde kann die Übermittlung vollständig vermeiden, indem er die Funktionen mit künstlicher Intelligenz nicht nutzt und keinen entsprechenden Zugang hinterlegt.

Anbieter, an die auf Weisung des Kunden übermittelt wird und die für ihre eigene Verarbeitung selbst verantwortlich sind, stehen nicht in dieser Liste. Sie sind im Paragrafen über die Übermittlung an eigenständig Verantwortliche beschrieben.